Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINES

1.1 GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Faesser Visuals – Robert Fäßer („Designer“), mit ihren Vertragspartnern („Kunden“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2. LEISTUNGSERBRINGUNG

Der Designer erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Kunden selbst AGB verwenden und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten ausschließlich die von dem Designer gestellten AGB, wenn dieser in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen der Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kunden werden von dem Designer nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.3 FORM

Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Designer und den Kunden zwecks Ausführung eines Vertrags getroffen werden, sind in Textform (z.B. E-Mail) (§126 b BGB) zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Textform, es sei denn, innerhalb dieser AGB ist ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt oder die Parteien verzichten in gegenseitigem Einverständnis auf diese Form. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Textformerfordernisses selbst. Mündliche Änderungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen, um Geltung zu erlangen. Einseitige rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen der Kunden in Bezug auf das Vertragsverhältnis (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind ebenfalls in Textform abzugeben.

1.4 ZUKÜNFTIGE VERTRÄGE

Diese AGB gelten ebenso für alle zukünftigen Verträge mit den Kunden, sofern es sich um solche gleicher Art handelt, auch wenn diese AGB nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

1.5 ÄNDERUNGSVORBEHALT

Der Designer kann diese AGB unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Kunden mit einer angemessenen Ankündigungsfrist einseitig ganz oder teilweise ändern. Widersprechen Kunden nicht innerhalb einer von dem Designer gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Der Designer weist die Kunden in einer Änderungsankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn sie nicht binnen der gesetzten Frist widersprechen. Diese Änderungsmöglichkeit ist beschränkt auf Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich verändern. Sie ist insbesondere nicht anwendbar für Preiserhöhungen.

VERTRAG

2.1 ZUSTANDEKOMMEN EINES VERTRAGES

Ein Vertrag zwischen Designer und Kunde kommt durch Angebot und Annahme zustande. Mit der Annahme des Angebots des Designers erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

2.2 VERBINDLICHKEIT VON ANGEBOTEN

Vertragsangebote des Designers sind, sofern im Angebot nicht anderes vermerkt ist, ab Ausstellungsdatum für vierzehn (14) Kalendertage verbindlich. Nach Ablauf dieser Frist verliert das Angebot seine Gültigkeit. Der Designer behält sich nach Fristablauf Änderungen bei Preis und Leistungsumfang ausdrücklich vor.

2.3 VERTRAGSINHALT

Der Designer erbringt Leistungen im Bereich Motion Design, 3D und Grafik – insbesondere die Umsetzung und Anfertigung von Animationen, Videoschnitt, Grafikdesign, Illustrationen sowie Produkt-Visualisierungen. Gegenstand des Vertrages sind vom Designer geschaffene kreative Inhalte der zuvor bezeichneten Leistungen unabhängig von deren technischer Ausführung oder dem ver­wendeten Medium („Werk“). Der konkrete Inhalt und Umfang der vom Designer zu erbringenden Leistungen zur Erstellung des Werkes ergeben sich aus dem jeweiligen konkreten Vertragsangebot.

2.4 GESTALTUNGSFREIHEIT

Grundsätzlich besteht für den Designer im Rahmen des Vertrags kreative Gestaltungsfreiheit, sofern nicht explizite Einzelanweisungen des Kunden im Vertrag getätigt wurden. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und Durchführung steht dem Designer im Ergebnis ein angemessenes Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

Beanstandungen des Kunden hinsichtlich der künstleri­schen Gestaltung, Stilfragen oder der Bildsprache sind ausgeschlossen. Den Kunden ist der individuelle Stil und die künstlerische Handschrift des Designers vor Auftragserteilung bekannt. Etwaige Änderungswünsche während der Vertragslaufzeit oder nach Abschluss des Vertrages können berücksichtigt werden. Der Kunde trägt entstehende Mehrkosten.

2.5 PROJEKTLAUFZEIT & HÖHERE GEWALT

Ein Vertrag beinhaltet eine individuell vereinbarte Projektlaufzeit. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Designer die Projektlaufzeit um die Dauer der Verhinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen den Designer ist bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

2.6 DIGITALE ARBEITSERGEBNISSE

Sofern nichts Abweichendes im konkreten Vertrag vereinbart wurde, ist dem Kunden das Werk vom Designer ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.

2.7 KORREKTURSCHLEIFEN

Im Vertrag wird festgelegt, ob und wie viele Korrekturschleifen im Honorar inbegriffen sind, innerhalb derer der Kunde Kor­rekturen am Werk geltend machen kann. Eine Korrekturschleife beinhaltet die Sammlung und Übermittlung aller konkreten Korrekturwünsche des Kunden nach Vorlage eines Entwurfs sowie deren Umsetzung durch den Designer. Der Kunde ist verpflichtet, seine Korrektur­wünsche jeweils klar und vollständig zu formulieren. Verzögert sich die Abnahme aufgrund unklarer oder verspäteter Rückmeldungen, verlängert sich die Projektlaufzeit entsprechend.

Korrekturschleifen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, oder Änderungswünsche, die nach Vertragsschluss zusätzlich verein­bart werden, werden nach Aufwand zusätzlich vom Kunden vergütet. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall nach dem vereinbarten Stundensatz oder Tages­satz, beziehungsweise bei Pauschalen auf Basis einer gesonderten Vereinbarung. Änderungswünsche, die eine grundlegende Neuausrichtung des Konzepts oder zusätzliche Leistungen erfordern – hierzu gehören insbesondere das Hinzufügen weiterer ursprünglich nicht vereinbarter Leistungen, sowie nachträgliche Änderungen des vereinbarten Endformats – gelten nicht als Korrekturen, sondern als Zusatzleistungen und erfordern eine gesonderte Vereinbarung. Dasselbe gilt für Mehraufwand durch unvollständige Briefings oder verspätete Rückmeldungen.

2.8 ZUSATZLEISTUNGEN & MEHRAUFWAND

Der Designer wird den Kunden auf einen notwendigen, vertraglich nicht geregelten Mehraufwand im Rahmen der Erstellung des Werkes rechtzeitig hinweisen. Designer und Kunde verpflichten sich diesbezüglich eine einvernehmliche Regelung zu finden. Zusatzleistungen des Designers wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden, werden gemäß den vertraglich vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.

2.9 REPRODUKTIONEN & NACHBESTELLUNGEN

Bei Reproduktionen und Nachbestellungen können aufgrund von Aktualisierungen (wie z.B. neuer Software-Versionen oder technischer Weiterentwicklungen etc.) Abweichungen gegenüber der Originalvorlage oder dem ursprünglichen Werk auftreten. Dies ist kein Mangel des Werkes. Etwaige Beanstandungen sind dahingehend unberechtigt.

HONORAR & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 ALLGEMEINES

Für die Erstellung des Werkes wird ein Honorar auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes, Tagessatzes oder einer Pauschale vereinbart. Die vereinbarten Honorare verstehen sich netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige zusätzlich anfallende Nebenkosten (z. B. Reisekosten oder Renderleistungen über externe Renderfarmen) werden vorab vertraglich vereinbart und sind vom Kunden zu tragen.

3.2 TAGESSATZ

Werden Leistungen auf Tagessatzbasis abgerechnet, umfasst ein Tagessatz eine Arbeitszeit von acht Zeitstunden. Über diese Zeit hinausge­hende Arbeitsstunden werden anteilig gemäß dem vereinbarten Tagessatz berechnet, sofern keine anderweitige vertragliche Vereinbarung besteht.

3.3 ANZAHLUNG & RATENZAHLUNG

Der Designer behält sich vor 50% des vereinbarten Gesamthonorars als Anzahlung bei Auftragseingang zu fordern. Bei größeren Projekten oder längeren Projektlaufzeiten kann eine gestaffelte Ratenzahlung nach Projektphasen vereinbart werden.

3.4 ZAHLUNGSFRISTEN & VERZUG

Rechnungen sind, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde gerät automatisch in Ver­zug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt (§ 286 Abs. 2 BGB).

3.5 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Designer berechtigt, die weitere Ausführung des Werkes bis zum vollstän­digen Ausgleich der offenen Rechnungen einzustellen.

3.6 AUßERORDENTLICHE KÜNDIGUNG; SCHADENSERSATZ

Im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung ist der Designer bei Zahlungsverzug von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten be­rechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und die Leistungserbringung sofort einzustellen.

RECHTE & PFLICHTEN DES KUNDEN

4.1 ARBEITSUNTERLAGEN

Der Kunde stellt dem Designer alle für die Erstellung des Werkes benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen werden von dem Designer sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Bearbeitung des jeweiligen Werkes genutzt und auf Wunsch nach Fertigstellung des Werkes an den Kunden zurückgegeben.

4.2 MITWIRKUNGSPFLICHTEN

Der Kunde haftet dafür, dass sämtliche dem Designer zur Verfügung gestellten Inhalte, Daten, Vorlagen oder Materialien frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen. Er stellt den Designer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer entsprechenden Rechts­verletzung entstehen. Darüber hinaus haftet der Kunde für Schäden, die durch unzureichende Mitwirkung, verspätete Freigaben, unklare Angaben oder sonstige Pflichtverletzungen seinerseits verursacht werden.

4.3 ABNAHME

Der Kunde ist verpflichtet, das fertige Werk abzunehmen, sofern es den vereinbarten vertraglichen Anforderungen entspricht. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Kunde die Verantwortung für deren technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild/Video, Audio & Gestaltung. Mit der Abnahme des Werkes geht zudem die Gefahr einer Beschädigung oder zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

Der Designer kann den Kunden mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung zur Teil- oder Gesamtabnahme des Werkes auffordern. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mitteilung des Kunden über noch zu beseitigende Mängel, gilt die Abnahme automatisch als erteilt. Der Kunde erstellt in diesem Zusammenhang ein Mängelprotokoll und übergibt es dem Designer. Das Risiko für die fristgerechte Übermittlung des Mängelprotokolls liegt beim Kunden.

RECHTE & PFLICHTEN DES DESIGNERS

5.1 ERFÜLLUNG

Der Designer verpflichtet sich, das im Vertrag konkret beschriebene Werk zu erstellen, dem Kunden zu übergeben und ihm die vertraglich vereinbarten Nutzungs- und Verwertungsrechte einzuräumen.

5.2 DELEGATIONSRECHT

Der Designer ist grundsätzlich verpflichtet die ihm obliegenden Leistungen persönlich zu erbringen. Er kann diese aber auch von Dritten als Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfen erbringen lassen. Kunden können einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt.

5.3 EINSATZ VON KI

Der Designer ist berechtigt, im Rahmen der Vertragserfüllung Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI) einzusetzen. Dies umfasst ins­besondere die Erstellung, Bearbeitung oder Optimierung von medialen Inhalten wie Texten, Bildern, Audioinhalten, Video-Material usw. mittels KI-gestützter Software oder Plattformen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Verwendung von KI-generierten Inhalten Einschränkungen in Bezug auf Originalität, urheberrechtliche Schutzfähigkeit sowie die rechtliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen bestehen können. Eine Gewähr für die rechtliche Schutzfähigkeit KI-basierter Arbeitsergebnisse wird nicht übernommen.

MÄNGEL

Mängelansprüche für bei der Abnahme erkennbare Mängel bestehen nur, wenn der Kunde diese während der Abnahmeprüfung geltend macht oder sich deren Geltendmachung ausdrücklich vorbehält. Stellt der Kunde Mängel fest, ist der Designer berechtigt, diese zu beheben. Bei erheblichen Mängeln hat der Designer das Recht, innerhalb einer vom Kunden zu setzenden angemessenen Frist bis zu zweimal das mangelhafte Werk nachzubessern.

GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

7.1 VERANTWORTLICHKEIT

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch den Designer erarbeiteten Werke trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Aktionen und Maßnahmen des Kunden bzw. in dessen Namen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder andere gesetzliche Vorschriften verstoßen.

7.2 FREISTELLUNGSERKLÄRUNG; WETTBEWERBSVERSTÖßE

Bestehen bei dem Designer im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit des Werkes Bedenken, sind diese dem Kunden durch den Designer unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform mitzuteilen. Erachtet der Designer für das fertiggestellte Werk eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit dem Designer die Kosten hierfür der Kunde. Der Kunde stellt den Designer von Ansprüchen Dritter frei, wenn der Designer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat.

7.3 SACHAUSSAGEN ÜBER PRODUKTE UND LEISTUNGEN

Der Designer haftet nicht wegen der in dem erstellten Werk enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden; eine Prüfpflicht des Designers besteht nicht.

7.4 RECHTSVERLETZUNGEN

Der Designer haftet ferner nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Werkes gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. Der Kunde ist für die rechtliche Prüfung, insbesondere in Bezug auf bestehende Rechte Dritter oder Eintragungsfähigkeit, selbst verantwortlich und trägt sämtliche damit verbundene Kosten.

7.5 HAFTUNG

Für Schäden haftet der Designer oder einer seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Verletzt der Designer oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den der Designer bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die vorstehende Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust, ist ausgeschlos­sen soweit gesetzlich zulässig.

7.6 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Honorare des konkreten Vertragsverhältnisses, bei Dauerschuldverhältnissen beschränkt auf die Honorare, welche der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor dem Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an den Designer gezahlt hat.

VERTRAGSBEENDIGUNG UND KÜNDIGUNG

8.1 BEENDIGUNG

Der Vertrag endet mit Fertigstellung und Abnahme des vertraglich vereinbarten Werkes, aufgrund einer Kündigung des Vertrages oder einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung/-beendigung.

8.2 KÜNDIGUNG VOR BEGINN; STORNOGEBÜHREN

Bei einer Kündigung des Vertrages durch den Kunden vor Beginn der vereinbarten Vertragslaufzeit berechnet der Designer dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Gesamthonorar als Stornogebühr: Kündigung bis vier Wochen vor Beginn 50 %, Kündigung bis zwei Wochen vor Beginn 100 %. Der Designer muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat.

8.3 KÜNDIGUNGSRECHT NACH BEGINN

Der Kunde kann nach Beginn der vereinbarten Vertragslaufzeit und bis zur Fertigstellung des vertraglich geschuldeten Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Kunde, so ist der Designer berechtigt, das vertraglich vereinbarte Gesamthonorar zu verlangen, er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat.

8.4 KÜNDIGUNG BEI UNTERLASSENER MITWIRKUNG

Der Designer ist gemäß § 643 BGB berechtigt den Vertrag bei unterlassener Mitwirkung des Kunden zu kündigen.

8.5 KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND

Designer sowie Kunde können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des vertraglich geschuldeten Werkes nicht zugemutet werden kann. Kündigt eine Vertragspartei aus wichtigem Grund, ist der Designer nur berechtigt, die Vergütung zu verlangen, die auf den bis zur Kündigung erbrachten Teil des vertraglich geschuldeten Werkes entfällt. Die Berechtigung darüber hinaus Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.

8.6 TEXTFORM

Jede Kündigung des Vertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

URHEBERRECHT, NUTZUNGSRECHTE & EIGENTUMSVORBEHALT

9.1. URHEBERRECHT

Die im Rahmen des Vertrags erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das deutsche Urheberrechtsgesetz („UrhG“) geschützt. Die Bestimmungen des UrhG finden auch dann Anwendung, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelnen nicht erreicht ist. Original-Dateien (Daten, Bilder, Layouts, Storyboards, Konzepte und Animationen etc. in digitaler Form) von urheberrechtlich geschützten und fertigen Werken, die von dem Designer erstellt wurden, verbleiben als Eigentum bei dem Designer.

9.2. NUTZUNGSRECHTE, EIGENTUMSVORBEHALT

Dem Kunden werden erst mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und in dem vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von dem Designer im Rahmen des Vertrags und zum Zwecke seiner Erfüllung gefertigten Werke eingeräumt. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und für die vereinbarte Nutzung im vertraglich vereinbarten Gebiet.

9.3 VERTRAGLICHE VERWENDUNG

Die durch den Designer hergestellten Werke sind grundsätzlich ausschließlich für die vertraglich festgelegte Verwendung des Kunden bestimmt.

9.4 SIGNIERUNG UND EIGENWERBUNG

Der Designer darf die von ihm entwickelten Werke angemessen und branchenüblich signieren und für Eigenwerbung und Referenzzwecke nutzen. Die Signierung und werbliche Verwendung können durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Designer und Kunde ausgeschlossen werden.

9.5 ZULIEFERUNG VON MATERIAL

Stellt der Kunde im Rahmen der Zusammenarbeit eigenes Bildmaterial, Logos, Grafiken oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ver­sichert er, dass er hierfür sämtliche erforderliche Nutzungs-, Bearbeitungs- und Weitergaberechte besitzt. Der Kunde räumt dem Designer die notwendigen Rechte ein, um das überlassene Material im Rahmen der Vertragserfüllung zu nutzen. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Kunde, rechtzeitig die entsprechenden Lizenzen einzuholen.

9.6 VERWENDUNG VON DRITTMATERIAL

Der Designer ist berechtigt, im Rahmen der Vertragserfüllung Bild-, Video- sowie sonstiges Arbeitsmaterial von gängigen Plattformen (z.B. Adobe Stock, Shutterstock, iStock, Envato usw.) zu verwenden. Auf Wunsch übernimmt der Designer die Auswahl, Beschaffung und technische Abwicklung lizenzpflichtiger Inhalte. Die anfallenden Lizenzkosten trägt der Kunde, unabhängig davon, ob der Designer die Beschaffung übernimmt. Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte richten sich nach den Lizenzbedingungen der jeweiligen Platt­form.

9.7 DATEIFORMATE

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde ausschließlich die vertraglich vereinbar­ten Endformate elektronischer Dateien am Werk (z.B. .jpeg, .mp4, .png). Offene Quelldateien (z.B. .c4d, .aep, .ai, .psd) sind nicht Vertragsbestandteil und werden nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen zusätz­liches Honorar geschaffen und übergeben.

9.8 KEINE ÄNDERUNGSBEFUGNIS

Die Arbeiten des Designers dürfen von dem Kunden oder von dem Kunden beauftragter Dritter weder im Original, noch bei einer etwaigen Reproduktion geändert werden.

9.9 NACHAHMUNG

Jede Nachahmung von Werken des Designers, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig.

9.10 ZUSÄTZLICHES HONORAR

Bei Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Ziffer 9.8 und/oder 9.9 steht dem Designer gegen den Kunden ein zusätzliches Honorar zu, dessen Höhe im Einzelfall von dem Designer nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall von dem zuständigen Gericht zu überprüfen ist.

9.11 ÜBERTRAGUNG NUTZUNGSRECHTE / MEHRFACHNUTZUNG

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Vertrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der vorherigen Einwilligung des Designers. Die Zustimmung darf nicht wider Treu und Glauben verweigert werden.

9.12 AUSKUNFTSANSPRUCH

Über den Umfang der Nutzung hat der Designer gegen den Kunden einen Auskunftsanspruch.

VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN, KÜNSTLERSOZIALKASSE

10.1 VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise an die GEMA, abzuführen. Werden diese Gebühren vom Designer verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verlangt werden.

10.2 KÜNSTLERSOZIALKASSE

Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Rechnung des Designers in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

KOMMUNIKATION

11.1 ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION

Die Kommunikation zwischen dem Designer und dem Kunden erfolgt in der Regel auf elektronischem Weg, insbesondere über unver­schlüsselte E-Mail oder andere digitale Kommunikationsmittel (z.B. Cloud-Plattformen oder Messenger-Dienste). Der Kunde erklärt sich mit dieser Form der Kommunikation einverstanden. Dem Kunden ist bewusst, dass unverschlüsselte Nachrichten nur begrenzten Schutz hinsichtlich Sicherheit und Vertraulichkeit bieten.

11.2 ÜBERMITTLUNGSFEHLER

Der Designer übernimmt keine Haftung für Übermittlungsfehler oder Verzögerungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. Serverprobleme, Spamfilter, technische Ausfälle).

11.3 AKTUELLE KONTAKTDATEN

Der Kunde ist verpflichtet, dem Designer funktionsfähige Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen und bei Änderungen entsprechende Aktualisierungen mitzuteilen.

SCHLUSSBESTIMMUNG

12.1 ANWENDBARES RECHT

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

12.2 ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort ist der Sitz des Designers.

12.3 GERICHTSSTAND

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich von Verträgen zwischen dem Designer und den Kunden ist Hamburg.

12.4 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

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